Wohnraum sichern.
Azubis gewinnen.
Azubi Wohnen Frankfurt unterstützt Unternehmen dabei, langfristig bezahlbaren Wohnraum für ihre Auszubildenden zu sichern.
In Frankfurt wird bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende immer knapper. Für Unternehmen entsteht daraus ein echter Standortnachteil im Wettbewerb um Nachwuchskräfte. Mit Azubi Wohnen Frankfurt entstehen neue Wohnheimplätze, die Unternehmen über Belegungsrechte langfristig für ihre eigenen Auszubildenden sichern können.
©BSMF mbH
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neue Wohnheimplätze nach derzeitiger Planung im ersten Projekt
Wenn Wohnraum fehlt,
bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt.
Der Frankfurter Wohnungsmarkt trifft Auszubildende besonders hart – mit konkreten Folgen für Unternehmen, die heute schon Mühe haben, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen.
Wohnraum als Stolperstein
Auszubildende finden in Frankfurt oft keinen bezahlbaren Wohnraum. Der Ausbildungsstart scheitert oder wird erschwert, wenn die Wohnfrage ungelöst bleibt.
Standortnachteil
Unternehmen verlieren Bewerberinnen und Bewerber, weil sie keine Lösung für die Wohnsituation anbieten können.
Fachkräftesicherung
Wohnraum wird zu einem entscheidenden Faktor in der Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften.
Ein Zuhause kann den Unterschied machen.
Azubi Wohnen Frankfurt verbindet die Entwicklung neuer Wohnheimplätze mit langfristiger Planungssicherheit für Unternehmen und einer guten Begleitung der Auszubildenden im Alltag.
Neue Wohnheimplätze
Entwicklung neuer Azubi-Wohnheimplätze an gut angebundenen Standorten in Frankfurt.
Belegungsrechte
Langfristige Sicherung der Plätze für Unternehmen über Belegungsrechte.
Bezahlbare Mieten
Mietkonditionen, die zu den finanziellen Möglichkeiten von Auszubildenden passen und langfristig planbar sind.
Vollmöbliert
Zimmer, Wohnungen und Gemeinschaftsräume werden vollmöbliert vermietet.
Soziale Begleitung
Verlässliche Ansprechpersonen vor Ort: Begleitung der jungen Erwachsenen durch erfahrene Träger.
Stadtentwicklung
Beitrag zur Fachkräftesicherung und sozialen Stadtentwicklung in Frankfurt am Main.
Wohnraum reservieren.
Planungssicherheit gewinnen.
Mit einem Belegungsrecht sichern sich Unternehmen langfristig einen günstigen Wohnheimplatz für ihre Auszubildenden – und schaffen damit einen echten Vorteil im Wettbewerb um Nachwuchskräfte. So können Azubis bezahlbar in Frankfurt wohnen und gut in ihre Ausbildung starten.
Erwerb
Ihr Unternehmen erwirbt über einen einmaligen Baukostenzuschuss langfristige Belegungsrechte für Wohnheimplätze.
Reservierung
Sie erhalten das Recht, die gesicherten Plätze für Ihre eigenen Auszubildenden zu reservieren.
Einzug
Ihre Azubis ziehen in vollmöblierte Zimmer mit Gemeinschaftsflächen und sozialer Begleitung vor Ort ein.
Das bringt ein Belegungsrecht
- Langfristige Sicherung von Wohnraum
- Beitrag zur Finanzierung neuer Azubi-Wohnheimplätze
- Attraktive Ergänzung zum Ausbildungsangebot
- Konkrete Unterstützung beim Start in Frankfurt
Hinweis zu Konditionen: Konkrete Konditionen, Laufzeiten und Verfügbarkeiten erläutern wir individuell im Beratungsgespräch oder im Informationspaket. Alle Angaben zu Projekten, Belegungsrechten, Kosten, Ausstattung und Verfügbarkeiten beruhen auf derzeitigen Planungen und sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
Wo Azubi Wohnen Frankfurt entsteht.
Aktuelle und kommende Wohnheimprojekte in Frankfurt am Main – nach derzeitiger Planung.
Azubi-Wohnheim „Zur Ursel“
Nach derzeitiger Planung entstehen 22 Wohnheimplätze in 7 eigenständigen Wohngemeinschaften. Die Zimmer und Gemeinschaftsbereiche werden vollmöbliert vorgesehen. Der Standort ist gut an den ÖPNV angebunden.
Azubi-Wohnheim am Hilgenfeld
Mit dem Azubi-Wohnheim am Hilgenfeld ist ein weiteres Projekt von Azubi Wohnen Frankfurt vorgesehen. Weitere Informationen folgen.
Ein Vorteil im Wettbewerb um Nachwuchskräfte.
Belegungsrechte sind ein konkretes, planbares Instrument der Fachkräftesicherung – mit messbarem Nutzen in Recruiting, Bindung und Außenwirkung.
Bessere Chancen bei der Azubi-Gewinnung
Wer Wohnraum mitanbietet, hebt sich im Wettbewerb um Nachwuchskräfte spürbar ab.
Starker Benefit in Stellenausschreibungen
„Wohnen inklusive“ wird zum überzeugenden Argument in Anzeigen und Karriereseiten.
Langfristige Planungssicherheit
Belegungsrechte gelten über viele Jahre und sichern den Zugang zu Wohnraum dauerhaft.
Entlastung der Personalabteilung
Weniger Aufwand bei der Wohnungssuche, klarer Prozess für jedes neue Ausbildungsjahr.
Weniger Ausbildungsabbrüche
Ausbildungsstarts scheitern seltener an einer ungelösten Wohnsituation.
Stärkere Bindung
Wer sich gut aufgehoben fühlt, bleibt – auch nach dem Ende der Ausbildung.
Sichtbare soziale Verantwortung
Ein konkreter Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum und gelingender Ausbildung in Frankfurt.
Beitrag für Frankfurt
Sie helfen, neue Wohnheimplätze in Frankfurt überhaupt erst möglich zu machen.
Gut ankommen in Frankfurt.
Für viele Auszubildende ist Frankfurt ein neues Kapitel. Ein guter Start beginnt mit einem guten Zuhause – und mit Menschen, die unterstützen.
Mehr als ein Zimmer:
Begleitung beim Start in ein neues Leben.
Der Betrieb der Wohnheime erfolgt durch erfahrene Träger vor Ort. Die Auszubildenden bekommen nicht nur ein Zimmer, sondern auch Unterstützung beim Ankommen in Frankfurt.
Orientierung in Frankfurt
Hilfe bei den ersten Schritten in einer neuen Stadt – von Behördengängen bis zur Freizeitgestaltung.
Gemeinschaftsangebote
Räume und Formate, in denen Auszubildende sich kennenlernen und gegenseitig stärken können.
Kontaktperson vor Ort
Eine Hausleitung als verlässliche Bezugsperson für Fragen und Anliegen im Alltag.
Maßgeblich sind die jeweiligen Betreibervereinbarungen und Hausordnungen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Grundlagen & Belegungsrechte
Was ist Azubi Wohnen Frankfurt?
Azubi Wohnen Frankfurt ist eine Initiative der KEG Frankfurt zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in Frankfurt am Main.
Was ist ein Belegungsrecht?
Mit einem Belegungsrecht erhält ein Unternehmen das Recht, einen Wohnheimplatz für eigene Auszubildende zu reservieren.
Wer kann Belegungsrechte erwerben?
Belegungsrechte richten sich primär an Unternehmen in Frankfurt und Umgebung, die Auszubildende beschäftigen oder gewinnen möchten.
Wie profitieren Unternehmen davon?
Unternehmen sichern sich langfristige Planungssicherheit beim Thema Wohnen und gewinnen einen attraktiven Benefit für Stellenausschreibungen.
Wie kann mein Unternehmen Interesse anmelden?
Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie direkt an azubiwohnen@keg-frankfurt.de.
Belegung & Mietverhältnis
Für wen sind die Wohnheimplätze gedacht?
Die Wohnheimplätze sind vorrangig und dauerhaft für Auszubildende vorgesehen, die in Frankfurt eine Ausbildung absolvieren und Wohnraum benötigen. Damit der Charakter als Azubi-Wohnheim erhalten bleibt, sollen Auszubildende den Kern der Hausgemeinschaft bilden.
Vorübergehend können – soweit die geltenden Fördervorgaben und vertraglichen Regelungen dies zulassen – auch andere förderberechtigte Personen aufgenommen werden, beispielsweise dual Studierende. Eine solche Zwischenbelegung ist als zeitlich begrenzte Lösung gedacht und verändert nicht die grundsätzliche Ausrichtung als Azubi-Wohnheim.
Wer entscheidet, welche Auszubildenden einen Wohnheimplatz erhalten?
Grundsätzlich benennt das Unternehmen die eigenen Auszubildenden, die einen gesicherten Wohnheimplatz nutzen sollen. Voraussetzung ist stets, dass die betreffende Person die geltenden Förder- und Belegungsbedingungen erfüllt.
Was geschieht bei Leerstand oder einem vorzeitigen Ausbildungsende?
Das Unternehmen ist als Hauptmietpartei und als berechtigte Partei hinsichtlich des Belegungsrechts grundsätzlich für den Wohnheimplatz verantwortlich und trägt das Leerstandsrisiko. Das gilt auch, wenn eine Ausbildung vorzeitig endet oder der nächste eigene Auszubildende erst zu einem späteren Zeitpunkt einziehen kann.
Um längere Leerstände zu vermeiden, kann der Platz nach Maßgabe der Fördervorgaben und vertraglichen Vereinbarungen vorübergehend mit einer anderen berechtigten Person belegt werden. Das Hausmanagement unterstützt bei Bedarf bei der Suche und Organisation. Zusätzlich soll das derzeit in Gründung befindliche Azubiwerk als Vermittlungsstelle für Auszubildende auf Wohnungssuche eingebunden werden. Eine solche Zwischenbelegung soll eine zeitlich begrenzte Ausnahme bleiben. Das Wohnheim ist kein Übergangswohnheim; Ziel ist eine beständige Hausgemeinschaft, in der Auszubildende längerfristig gemeinsam leben und wohnen.
Wie sieht das tatsächliche Mietverhältnis aus?
Die KEG schließt mit dem Unternehmen einen gewerblichen Hauptmietvertrag über die Wohnheimplätze. Das Unternehmen ist somit Hauptmietpartei und verfügt über das Belegungsrecht. Anschließend schließt das Unternehmen die einzelnen Wohnraummietverträge direkt mit den jeweiligen Auszubildenden ab.
Das operative Hausmanagement unterstützt bei der Organisation von Belegung, Ein- und Auszügen sowie bei der Betreuung vor Ort, ist dabei jedoch nicht Vermieterin der Auszubildenden.
Kann ein Belegungsrecht weiterveräußert werden und welche Kosten entstehen?
Ein Belegungsrecht kann nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen an einen geeigneten Dritten übertragen werden. Der Kaufpreis wird grundsätzlich zwischen der bisherigen und der neuen Vertragspartei vereinbart.
Kosten, Verantwortung & Betreuung
Wie hoch sind die Nebenkosten pro Monat und was ist enthalten?
Die Nebenkosten betragen voraussichtlich 150 € pro Monat. Darin enthalten sind nach derzeitiger Planung Wasser einschließlich Ver- und Entsorgung, Heizkosten, Strom, Steuern, Internet, Hausmeisterleistungen wie Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst, Hausverwaltung, Versicherungen, Abfallentsorgung sowie die Betreuung durch das Hausmanagement.
Die konkrete Höhe und Zusammensetzung der Nebenkosten richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
Wer haftet bei Schäden oder Pflichtverletzungen?
Die Verantwortlichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Aufgabenbereich. Die Eigentümer- beziehungsweise Betreiberseite ist grundsätzlich für das Gebäude, seine zentralen technischen Anlagen und die ordnungsgemäße Erbringung des Hausmanagements verantwortlich.
Das Unternehmen tritt als Hauptmietpartei und vermietende Partei gegenüber der Auszubildenden und ist für die ordnungsgemäße Belegung und die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten verantwortlich. Bewohnerinnen und Bewohner haften für Schäden, die sie oder ihre Besucher*innen schuldhaft verursachen. In jedem Einzelfall sind die abgeschlossenen Mietverträge, Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen maßgeblich.
Wie sieht die Betreuung vor Ort aus?
Eine Hausleitung beziehungsweise das Hausmanagement steht den Bewohnerinnen und Bewohnern als zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. Die Betreuung umfasst insbesondere die Begleitung beim Einzug, die Einführung in die Haus- und Gemeinschaftsregeln, Orientierungshilfen für das Leben in Frankfurt sowie Unterstützung bei organisatorischen Fragen und kleineren Konflikten.
Das Hausmanagement koordiniert außerdem Mängelmeldungen und unterstützt das gemeinschaftliche Zusammenleben. Eine dauerhafte Anwesenheit, Nachtbereitschaft oder sozialpädagogische Rundumbetreuung ist damit nicht verbunden.
Gibt es eine besondere Betreuung für minderjährige Auszubildende?
Nein. Für das Wohnheim „Ursel“ ist zunächst die Aufnahme volljähriger Auszubildender vorgesehen. Das derzeitige Wohn- und Betreuungskonzept sieht keine besondere pädagogische Betreuung oder Übernahme von Aufsichtspflichten für Minderjährige vor.
Projekt & Zusammenleben
Welche Projekte gibt es aktuell?
Das erste Projekt ist das Azubi-Wohnheim „Zur Ursel“ in der Hohemarkstraße 17 in Frankfurt-Niederursel.
Welche Gemeinschafts- und Außenflächen sind vorgesehen?
Beim Projekt „Zur Ursel“ sind neben den eigenständigen Wohngemeinschaften ein Gemeinschaftsraum und ein gemeinschaftlich nutzbarer Garten mit altem Baumbestand vorgesehen. Diese Bereiche sollen Begegnungen ermöglichen und das gemeinschaftliche Leben im Wohnheim unterstützen.
Die Nutzung richtet sich nach der Hausordnung und dem Gebot der Rücksichtnahme auf Mitbewohner*innen und Nachbarschaft. Einzelheiten zur Gestaltung und Ausstattung können sich im weiteren Planungsverlauf noch ändern.
Wie wird auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen?
Für das Zusammenleben gelten verbindliche Haus- und Ruheordnungen. Vorgesehen sind insbesondere Ruhezeiten, Musik in Zimmerlautstärke und klare Regeln für Feiern und die Nutzung der Gemeinschaftsflächen. Bei wiederholten Störungen kann das Hausmanagement eingreifen und erforderlichenfalls weitere mietrechtliche Schritte veranlassen.
Aufgrund der guten Anbindung an U-Bahn, Bus sowie Fuß- und Radverkehr ist das Wohnkonzept grundsätzlich auf ein möglichst autoarmes Wohnen ausgerichtet. Eigene Stellplätze werden mit einem Wohnheimplatz nicht automatisch zugesagt. Ein- und Auszüge, Besucher*innen sowie eventuell vorhandene Fahrzeuge sollen so organisiert werden, dass die Belastung für die Nachbarschaft möglichst gering bleibt.
Sichern Sie Wohnraum für Ihre Auszubildenden.
Sie möchten mehr über Belegungsrechte, Projektstandorte oder Beteiligungsmöglichkeiten erfahren? Fordern Sie ein Informationspaket an oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
